Allgemeine Geschäftsbedingungen



HOTEL

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang vereinbarten weiteren Leistungen des Hotels.
  2. Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande, sobald eine Zimmerreservierung durch den Gast vorgenommen und vom Hotel angenommen bzw. bestätigt wurde. Eine Buchung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Buchungsportal erfolgen.
  3. Sofern ein Dritter für den Gast gebucht hat, haftet dieser gegenüber dem Hotel für die Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Dritte selbst Vertragspartner ist.
  4. Änderungen der vereinbarten Leistungen, Aufenthaltsdauer, Personenzahl oder Zimmeranzahl bedürfen der Zustimmung des Hotels.
  5. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder einer bestimmten Zimmernummer besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Bei Beherbergungsverträgen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt solche Beherbergungsleistungen ausdrücklich vom Widerrufsrecht aus.

2. Preise und Leistungen

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
  2. Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  3. Welche Leistungen im Preis enthalten sind, richtet sich nach der jeweiligen Buchungsbestätigung. Dies gilt insbesondere für Frühstück, Halbpension oder sonstige Zusatzleistungen.
  4. Nicht in der Buchung enthaltene Leistungen werden nach der zum Zeitpunkt ihrer Inanspruchnahme gültigen Preis- bzw. Getränkekarte berechnet.
  5. Eine nachträgliche Änderung der gebuchten Zimmerart, Verpflegung oder sonstiger Leistungen ist nur nach Verfügbarkeit möglich.

3. Zahlung, Vorauszahlung und Sicherheitsleistung

  1. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Abreise zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  2. Das Hotel kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, insbesondere bei längeren Aufenthalten, Buchung mehrerer Zimmer, Gruppenbuchungen, Veranstaltungen, Buchungen weit im Voraus oder sonstigen Buchungen mit erhöhtem wirtschaftlichem Risiko.
  3. Höhe und Fälligkeit einer Vorauszahlung werden bei der Buchung mitgeteilt.
  4. Geleistete Vorauszahlungen werden vollständig auf den endgültigen Rechnungsbetrag angerechnet.
  5. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
  6. Bei vereinbarter Rechnungsstellung ist die Rechnung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Stornierung von Einzelbuchungen

Für Einzelbuchungen von bis zu 3 Zimmern gelten, sofern keine abweichenden Bedingungen ausdrücklich vereinbart wurden, folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfreie Stornierung
  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • Nichtanreise ohne Stornierung (No-Show): 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises

Eine Stornierung ist in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Stornierung beim Hotel.

Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Gruppenbuchungen

Als Gruppenbuchung gelten Buchungen von 4 oder mehr Zimmern, die gemeinsam oder für denselben Reiseanlass reserviert werden. Sofern keine abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart wurden, gelten:

  • bis 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfreie Stornierung
  • bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 30 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 70 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises
  • Nichtanreise ohne Stornierung (No-Show): 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises

Bei Gruppenbuchungen kann das Hotel eine Vorauszahlung verlangen. Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Anreisetag kann die zuletzt verbindlich gemeldete Zimmerzahl noch um bis zu 10 % kostenfrei reduziert werden. Bei anschließend nicht in Anspruch genommenen Zimmern gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen entsprechend. Dem Auftraggeber bleibt auch hier der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens vorbehalten.

6. Zimmerkontingente für Hochzeiten und Veranstaltungen

Werden im Zusammenhang mit einer Hochzeit, Familienfeier oder sonstigen Veranstaltung Zimmer für die Gäste lediglich unverbindlich reserviert, kann ein Abrufkontingent vereinbart werden.

  1. In diesem Fall werden die vereinbarten Zimmer bis zum festgelegten Abrufdatum freigehalten.
  2. Die einzelnen Gäste buchen ihre Zimmer innerhalb dieses Zeitraums selbst beim Hotel.
  3. Zimmer, die bis zum vereinbarten Abrufdatum nicht gebucht wurden, werden anschließend automatisch für den allgemeinen Verkauf freigegeben.
  4. Der Veranstalter haftet für nicht abgerufene Zimmer eines solchen Kontingents nicht, sofern ausdrücklich ein unverbindliches Abrufkontingent vereinbart wurde.
  5. Übernimmt dagegen der Veranstalter selbst verbindlich eine bestimmte Anzahl von Zimmern, handelt es sich um eine Gruppenbuchung und es gelten die entsprechenden Stornierungsbedingungen.

7. Nichtanreise, verspätete Anreise und vorzeitige Abreise

  1. Nimmt der Gast ein gebuchtes Zimmer nicht in Anspruch, ohne fristgerecht zu stornieren, gelten die vorstehenden Regelungen zur Nichtanreise.
  2. Reist der Gast später als vereinbart an oder vor dem vereinbarten Abreisetag ab, führt dies grundsätzlich nicht automatisch zu einer Reduzierung des vereinbarten Übernachtungspreises für die dadurch nicht in Anspruch genommenen Nächte.
  3. Das Hotel wird sich bemühen, die betreffenden Zimmer anderweitig zu vermieten. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
  4. Gesetzliche Rechte des Gastes, insbesondere bei einer vom Hotel zu vertretenden Leistungsstörung, bleiben unberührt.

8. Anreise

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, stehen die gebuchten Zimmer am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
  2. Eine frühere Anreise bzw. Zimmerbereitstellung ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
  3. Da die Rezeption des Hotels nicht 24 Stunden besetzt ist, sind Gäste verpflichtet, das Hotel rechtzeitig zu informieren, wenn die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart erfolgt.
  4. Bei einer geplanten Anreise nach 21:00 Uhr ist vorher Kontakt mit dem Hotel aufzunehmen, damit die Schlüsselübergabe bzw. ein alternativer Check-in vereinbart werden kann.
  5. Wird eine nicht garantierte Buchung ohne Mitteilung bis zum vereinbarten bzw. mitgeteilten Anreisezeitpunkt nicht wahrgenommen und ist der Gast nicht erreichbar, kann das Hotel nach angemessener Wartezeit über das Zimmer anderweitig verfügen.
  6. Bei durch Vorauszahlung oder ausdrücklich vereinbarte Garantie gesicherten Buchungen bleibt das Zimmer grundsätzlich für den gebuchten Zeitraum reserviert; hierdurch entfällt jedoch nicht die Verpflichtung zur Mitteilung einer verspäteten Anreise.

9. Abreise und verspäteter Check-out

  1. Das Zimmer ist am vereinbarten Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr geräumt und dem Hotel zur Verfügung zu stellen.
  2. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich.
  3. Wird das Zimmer ohne entsprechende Vereinbarung nach 11:00 Uhr weiter genutzt, kann das Hotel für die verlängerte Nutzung eine angemessene zusätzliche Vergütung berechnen.

10. Frühstück und Halbpension

  1. Frühstück ist grundsätzlich Teil des Beherbergungsvertrags, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Halbpension ist nur Bestandteil des Beherbergungsvertrags, wenn sie ausdrücklich gebucht wurde.
  2. Für Halbpensionsleistungen gelten die jeweils bei Buchung vereinbarten Leistungen und Preise.
  3. Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden grundsätzlich nicht erstattet, soweit deren Nichtinanspruchnahme vom Gast zu vertreten ist und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Allergien, Unverträglichkeiten sowie vegetarische oder vegane Wünsche sind dem Hotel möglichst vor Anreise mitzuteilen.

11. Kinder und zusätzliche Personen

  1. Die Belegung eines Zimmers mit mehr Personen als bei der Buchung angegeben ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels zulässig.
  2. Für zusätzliche Personen, Kinderbetten oder sonstige zusätzliche Schlafmöglichkeiten können die jeweils vereinbarten Aufpreise berechnet werden.
  3. Minderjährige dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach vorheriger Absprache ohne ihre Erziehungsberechtigten übernachten.

12. Haustiere

  1. Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel gestattet.
  2. Für Haustiere wird die jeweils gültige Übernachtungspauschale berechnet.
  3. Der Tierhalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch das Tier keine anderen Gäste erheblich beeinträchtigt oder gefährdet werden.
  4. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und außergewöhnliche Verunreinigungen durch das mitgebrachte Tier.
  5. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache unbeaufsichtigt im Hotelzimmer verbleiben.
  6. Das Hotel kann die Mitnahme eines Tieres aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn das konkrete Zimmer hierfür nicht geeignet ist.

13. Nichtraucherzimmer

  1. Sämtliche als Nichtraucherzimmer ausgewiesenen Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer.
  2. Das Rauchen ist dort nicht gestattet. Dies gilt auch am geöffneten Fenster, da Rauch oder Geruch dadurch in das Zimmer gelangt.
  3. Entstehen durch einen Verstoß zusätzliche Reinigungs-, Renovierungs- oder notwendige Ausfallkosten, kann das Hotel dem Gast die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten in Rechnung stellen.

14. Verhalten im Hotel und Hausrecht

  1. Gäste haben auf andere Hotelgäste, Anwohner und Mitarbeitende Rücksicht zu nehmen.
  2. Insbesondere sind erhebliche Lärmbelästigungen, aggressives oder bedrohliches Verhalten sowie vorsätzliche Beschädigungen zu unterlassen.
  3. Das Hotel ist berechtigt, bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen nach erfolgloser Aufforderung zur Unterlassung bzw. bei schweren Verstößen die gesetzlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls den weiteren Aufenthalt zu beenden.
  4. Gesetzliche Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben hiervon unberührt.

15. Schäden und Inventar

  1. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ihm zurechenbare Mitreisende schuldhaft an Zimmern, Mobiliar, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Hotels verursachen.
  2. Festgestellte Schäden oder technische Mängel sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
  3. Gegenstände und Inventar des Hotelzimmers dürfen nicht ohne Zustimmung des Hotels aus dem Hotel entfernt werden.
  4. Für außergewöhnliche und vom Gast schuldhaft verursachte Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.

16. Zimmerschlüssel, Schlüsselkarten und Zugangschips

  1. Ausgehändigte Schlüssel, Karten oder Zugangschips bleiben Eigentum des Hotels.
  2. Ein Verlust ist unverzüglich mitzuteilen.
  3. Soweit der Gast den Verlust zu vertreten hat, kann das Hotel die tatsächlich notwendigen und angemessenen Kosten für Ersatz sowie erforderliche Sicherheitsmaßnahmen verlangen.
  4. Schlüssel, Karten oder Chips dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

17. Parkplätze

  1. Soweit das Hotel seinen Gästen Parkplätze zur Verfügung stellt, entsteht dadurch grundsätzlich kein Verwahrungsvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Das Hotel übernimmt keine Bewachung von abgestellten Fahrzeugen.
  3. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Fahrzeuge und Sachen, die in Fahrzeugen belassen werden, gelten die speziellen gesetzlichen Regeln über die Gastwirthaftung für eingebrachte Sachen ausdrücklich nicht. § 701 Abs. 4 BGB nimmt Fahrzeuge und darin verbliebene Sachen aus diesem Haftungsregime heraus.

18. Eingebrachte Sachen und Wertsachen

Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Sachen, die Gäste in das Hotel einbringen, haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

Die gesetzliche Gastwirthaftung ist betragsmäßig begrenzt; für bestimmte Fälle, insbesondere bei Verschulden des Hotels bzw. seiner Mitarbeitenden oder bei zur Aufbewahrung übernommenen Sachen, bestehen allerdings weitergehende Haftungsregelungen. Das Hotel ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem verpflichtet, Geld, Wertpapiere und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen.

Verlust, Beschädigung oder Zerstörung eingebrachter Sachen sind dem Hotel unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. § 703 BGB knüpft daran ausdrücklich Rechtsfolgen.

19. WLAN und Internetzugang

  1. Soweit das Hotel einen Internet- bzw. WLAN-Zugang zur Verfügung stellt, handelt es sich um eine zusätzliche Serviceleistung.
  2. Eine jederzeit störungsfreie oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit kann nicht gewährleistet werden, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Der Gast darf den Internetzugang nicht für rechtswidrige Zwecke nutzen.
  4. Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.

20. Fundsachen

Im Hotel zurückgelassene Gegenstände werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen behandelt und, soweit eine Zuordnung möglich ist, auf Wunsch des Gastes gegen Erstattung der Versandkosten nachgesandt.

21. Leistungshindernisse und Ersatzunterbringung

Kann das Hotel ein bestätigtes Zimmer aus einem vom Hotel zu vertretenden Grund nicht zur Verfügung stellen, wird es sich im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen um eine angemessene Lösung, insbesondere eine vergleichbare Ersatzunterbringung, bemühen.

Zwingende gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.

22. Rücktritt bzw. Beendigung durch das Hotel

Das Hotel kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder diesen beenden, insbesondere wenn:

  • vereinbarte Vorauszahlungen trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet werden,
  • die Durchführung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich wird,
  • Zimmer schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben über wesentliche Tatsachen gebucht wurden,
  • konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Aufenthalt den sicheren oder ordnungsgemäßen Hotelbetrieb erheblich gefährdet, oder
  • der Gast trotz Aufforderung schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Hotels.

GESELLSCHAFTEN & VERANSTALTUNGEN

1. Vertragsabschluss und Verbindlichkeit der Buchung

Eine Reservierung für Gesellschaften und Veranstaltungen wird verbindlich, sobald der Landgasthof Hotel Zum Storchennest die Buchung schriftlich bestätigt hat und der Auftraggeber die Buchung bzw. das Angebot schriftlich bestätigt hat. Als schriftliche Bestätigung gelten auch Erklärungen per E-Mail.

Bei Veranstaltungen, für die eine Anzahlung vereinbart wurde, kann die verbindliche Reservierung zusätzlich vom fristgerechten Eingang der Anzahlung abhängig gemacht werden.

Änderungen und Ergänzungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der Abstimmung mit dem Landgasthof Hotel Zum Storchennest.

2. Anzahlung

Bei Gesellschaften ab 20 Personen, bei Hochzeiten sowie bei Veranstaltungen mit exklusiver Raumreservierung ist nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung beträgt 15,- € pro reserviertem Gast.

Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Buchungsbestätigung, spätestens jedoch 30 Tage vor der Veranstaltung, fällig. Bei kurzfristigeren Buchungen kann eine entsprechend kürzere Zahlungsfrist vereinbart werden. Die geleistete Anzahlung wird vollständig mit der Endrechnung verrechnet.

Bitte überweisen Sie die Anzahlung auf folgendes Konto und verwenden Sie dabei als Verwendungszweck das Datum Ihrer Veranstaltung und Ihren Nachnamen:
Heinz Schnell
Volksbank Alzey - Worms eG
BIC: GENODE61AZY
IBAN: DE06 5509 1200 0063 1283 09

3. Restzahlung

Der verbleibende Rechnungsbetrag ist am Veranstaltungstag nach Veranstaltungsende zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde. Es kann in bar oder mit Karte bezahlt werden.

Bei vereinbarter Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

4. Verbindliche Personenzahl

Die endgültige Teilnehmerzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese zuletzt bestätigte Teilnehmerzahl bildet grundsätzlich die Berechnungsgrundlage für vorbestellte Speisen, Menüs, Buffets und sonstige personenbezogene Leistungen.

Eine Erhöhung der Personenzahl ist nach Ablauf dieser Frist nur nach Verfügbarkeit und vorheriger Zustimmung des Landgasthofs Hotel Zum Storchennest möglich.

5. Nachträgliche Verringerung der Personenzahl

Bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kann die zuletzt verbindlich gemeldete Personenzahl noch um bis zu 5 % kostenfrei reduziert werden.

Bei einer darüberhinausgehenden oder später mitgeteilten Reduzierung werden die vorbestellten Leistungen auf Grundlage der zuletzt verbindlich bestätigten Personenzahl berechnet, soweit die hierfür vorgesehenen Leistungen und Aufwendungen nicht mehr anderweitig eingespart oder verwendet werden können.

6. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung der Veranstaltung bedarf mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail. Stornierungen per Telefon sind nicht gültig.

Bei einer vollständigen Stornierung können folgende pauschalierte Stornokosten auf den vereinbarten bzw. anhand der bestätigten Personenzahl kalkulierten Veranstaltungswert berechnet werden:

  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 29 bis 15 Kalendertage vorher: 30 %
  • 14 bis 8 Kalendertage vorher: 50 %
  • 7 bis 3 Kalendertage vorher: 70 %
  • weniger als 72 Stunden vorher: 80 %
  • Nicht-Erscheinen ohne vorherige Stornierung: 90 %

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die anfallenden Stornokosten angerechnet.

7. Nicht-Erscheinen / No-Show

Erscheint die Gesellschaft ohne vorherige Stornierung nicht zur vereinbarten Veranstaltung, kann der Landgasthof Hotel Zum Storchennest 90 % des vereinbarten Veranstaltungswertes als pauschalierten Schadensersatz berechnen.

Bei einer nur teilweise erschienenen Gesellschaft gelten hinsichtlich der fehlenden Teilnehmer die Regelungen zur verbindlich gemeldeten Personenzahl entsprechend.

8. Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweils angesetzte Pauschale entstanden ist.

Dem Landgasthof Hotel Zum Storchennest bleibt umgekehrt die Geltendmachung eines konkret nachgewiesenen höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vorher vereinbart wurde. Für selbst mitgebrachte Kuchen und Torten gelten die jeweils vereinbarten Service- und Gedeckpauschalen.

Mitgebrachte Speisen müssen den geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen entsprechen. Für Qualität, Beschaffenheit, Kühlkette und Kennzeichnung mitgebrachter Lebensmittel trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit diese nicht vom Landgasthof Hotel Zum Storchennest hergestellt oder geliefert wurden.

Ein Anspruch auf Lagerung, Kühlung, Portionierung oder Ausgabe mitgebrachter Speisen besteht nur, wenn dies vorher vereinbart wurde.

10. Allergien, Unverträglichkeiten und Sonderkost

Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten sowie gewünschte vegetarische oder vegane Alternativen sind spätestens mit Mitteilung der endgültigen Personenzahl, grundsätzlich also 7 Kalendertage vor der Veranstaltung, mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen können nur im Rahmen der tatsächlichen betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Bei Menü- und Gesellschaftsangeboten gilt grundsätzlich eine einheitliche Auswahl für die Gesellschaft. Abweichende Gerichte aufgrund von Allergien, Unverträglichkeiten sowie vegetarischer oder veganer Ernährung können nach vorheriger Absprache angeboten werden. Individuelle Wunschgerichte außerhalb der vereinbarten Auswahl können gesondert berechnet werden.

11. Veranstaltungsdauer und Verlängerung

Die vereinbarte Veranstaltungszeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

Eine Verlängerung über das vereinbarte Veranstaltungsende hinaus ist nur nach vorheriger Zustimmung und unter Berücksichtigung betrieblicher Möglichkeiten zulässig.

Soweit durch eine Verlängerung zusätzliche Raum-, Personal- oder sonstige Kosten entstehen, können diese nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden.

Gesetzliche Ruhezeiten, behördliche Auflagen und sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben bleiben unberührt.

12. Dekoration, Schäden und besondere Aufbauten

Das Anbringen von Dekorationen, Befestigungen, Bannern oder sonstigen Gegenständen an Wänden, Decken, Mobiliar oder sonstigem Inventar bedarf der vorherigen Zustimmung.

Nägel, Schrauben, stark haftende Klebemittel oder vergleichbare Befestigungsmittel dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht verwendet werden.

Kerzen, offenes Feuer, Nebelmaschinen, pyrotechnische Gegenstände und vergleichbare Einrichtungen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung eingesetzt werden.

Der Auftraggeber haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden, die von ihm, seinen Gästen, von ihm beauftragten Dienstleistern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden.

Mitgebrachte Dekorationen und sonstige Gegenstände sind spätestens bis zum vereinbarten Zeitpunkt nach Veranstaltungsende zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13. Externe Dienstleister, DJs, Bands und sonstige Anbieter

Der Einsatz externer Dienstleister wie DJs, Musiker, Bands, Fotografen, Dekorationsfirmen oder technischer Dienstleister ist vorab mit dem Landgasthof Hotel Zum Storchennest abzustimmen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm beauftragte Dienstleister alle gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen einhalten. Aufbauzeiten, technische Anforderungen, Stromanschlüsse, Lautstärke, Platzbedarf sowie Abbauzeiten sind rechtzeitig vorher abzustimmen.

Durch externe Dienstleister verursachte zusätzliche Kosten, beispielsweise für Strom, Reinigung, verlängerte Raumnutzung oder zusätzlichen Personalaufwand, können dem Auftraggeber nach vorheriger Vereinbarung berechnet werden. Für von externen Dienstleistern verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags sollen zur besseren Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen grundsätzlich unberührt.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand. Ein hiervon abweichender Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.